Informationen zur Grundsteuerreform
Zum 01.01.2025 wird in Niedersachsen die Grundsteuerreform umgesetzt. Hierfür wurde das Flächen-Lage-Modell entwickelt.
Grundlage der Neubewertung ist die jeweilige Grundstücks- und Gebäudegröße. Hinzu kommt noch ein Lage-Faktor, der die Lage des Grundstücks berücksichtigen soll und dabei den Bodenrichtwert einbezieht.
Was ist für Sie als Eigentümer wichtig?
Ab Mai/ Juni 2022 werden alle Eigentümer vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert. Ab dem 01. Juli 2022 ist die Erklärung elektronisch über das Internetportal ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das Zertifikat verwendet werden, dass sie auch für die elektronische Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen. Haben Sie noch kein Zertifikat, erhalten Sie dies unter www.elster.de.
Außerdem ist es möglich, dass z.B. Ehegatten, Kinder oder auch Enkel die Steuererklärung für die Grundsteuerreform von ihrem Elsterkonto aus abgeben.
Sollte eine elektronische Übermittlung nicht möglich sein, kann auf eine elektronische Steuererklärung verzichtet und stattdessen schriftlich eingereicht werden. Ab Juli 2022 liegen Anträge beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld aus oder können auch über die Internetseite des Landesamtes für Steuern heruntergeladen werden.
Welche Daten werden benötigt und wie können sie ermittelt werden?
Neben der Adresse müssen Angaben über Grundstücks- und Gebäudegröße gemacht werden.
Grundstücksgröße: Die Größe Ihres Grundstücks finden Sie zum Beispiel in Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes oder in Mitteilungen über die Liegenschaftsvermessung. Auch der vom Land Niedersachsen eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online einzusehen sind.
Gebäudegröße: Diese können Sie in der Regel den Bauunterlagen entnehmen.
Die Erklärung ist bis zum 31.10.2022 vorzunehmen.
Damit haben Sie Ihren Anteil an der Neubewertung Ihres Grundstückes schon geleistet.
Welche Folgen wird die Neubewertung haben?
Das neue Bewertungsverfahren bietet den Vorteil, dass nur einmalig eine Hauptfeststellung der ca. 3,2 Millionen zu bewertenden Grundstücke durchgeführt werden muss. Nur bei gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse kommt es zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Grundstücksveränderungen (z.B. Neu-, An- oder Umbau; Abriss) führen wie bisher zum 1.1. des Folgejahres zu einer Veränderung der Grundsteuer.
Wird die zu zahlende Grundsteuer steigen?
Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll insgesamt gleichbleiben. Eine Erhöhung insgesamt wird mit der Reform der Grundsteuer nicht bezweckt. Gleichwohl wird es durch die Reform aber zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Dies kann ein Mehr oder Weniger sein.
Auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform.