Neues Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015
Die Bundesregierung hat zum 01.11.2015 ein neues bundeseinheitliches Melderecht beschlossen, das das bisherige Melderechtsrahmengesetz und die teilweise unterschiedlichen Meldegesetze der Länder ablöst.
An der allgemeinen Meldepflicht beim Beziehen einer Wohnung hat sich nichts geändert. Die meldepflichtige Person muss sich weiterhin bei der Gemeinde anmelden und zwar innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug. Neu ist jetzt, dass bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden muss, mit der der Wohnungsgeber / Vermieter den erfolgten Einzug bescheinigt. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Einen Vordruck der Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier im pdf-Format.
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