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Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Fachwerkhäuser und Gadierwerk genießen besonderen Schutz

Die Stadt Bad Salzdetfurth weist anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gemäß der geltenden Sprengstoffverordnung nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Das Abbrennen von Silvester-Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) ist nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Tanklagern und Tankstellen sowie Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme gilt auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können.

Das Abbrennverbot wurde aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes erlassen. Der Begriff „unmittelbare Nähe“ setzt einen Mindestabstand von 30 Metern beim Abbrennen von handgeworfenen Feuerwerkskörpern und einen Mindestabstand von 200 Metern beim Abbrennen von hochsteigenden Feuerwerkskörpern zu Fachwerkhäusern voraus.

Diese Regelung hat zur Folge, dass in diesen Bereichen das Abbrennen generell verboten ist:
• in der Altstadt von Bad Salzdetfurth (Oberstraße, Marktstraße, Unterstraße, Salzpfännerstraße, Gartenstraße und Im Winkel),
• im Kernbereich des Ortsteiles Bodenburg (Teichstraße, Lamspringer Straße, Sehlemer Straße und Am Markt),
• im Kurpark, besonders im Bereich der Gradierwerke.

Die allgemeinen Regelungen gelten grundsätzlich in allen Ortsteilen in unmittelbarer Nähe von o.g. Objekten mit Ausnahme von Kinderfeuerwerk.

Außerdem ist in Niedersachsen die Verwendung von „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen generell verboten. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der Fachbereich 2, Öffentliche Sicherheit, Frau Socha, Tel. 05063/999142.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus erwachsen im Schadensfall Haftungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe.
27.12.2019 

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