Namensrechtliche Erklärungen (ab 01.05.2025)
Volltext
Seit dem 01. Mai 2025 gibt es in Deutschland umfassende Änderungen zum Namensrecht in der Ehe oder dem Namensrecht für Kinder.
Der Gesetzgeber will damit für die vielfältigen Lebenswirklichkeiten die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Namensführung erweitern.
Ebenso gibt es Regelungen, aufgrund die Namen, die vor dem 01.05.2025 erworben wurden, unter bestimmten Voraussetzungen neu bestimmt, widerrufen oder geändert werden können.
Anliegen im Rahmen des Namensrechtes sind unter Umständen sehr beratungsintensiv, daher erfolgt die Entgegennahme der Erklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Wenn Sie von einer Neuerung im Namensrecht für sich Gebrauch machen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt (standesamt@bad-salzdetfurth.de), in der Sie bereits kurz erläutern, was ihr Anliegen ist. Auf dieser Grundlage informiert Sie das Standesamt über vorzulegende Unterlagen und unterbreitet einen Terminvorschlag.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Broschüre zum neuen Namensrecht, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz. Diese Broschüre können Sie unter „Links“ finden