Inhalt

Europawahl 2024

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in Deutschland statt.

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre unter Beachtung der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 16 Lebensjahr, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Wenn Sie für die Europawahl Ihre Stimme gern per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Stimmabgabe.

Wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?

Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie von im Wahlamt der Stadt Bad Salzdetfurth auf schriftlichen oder mündlichen (nicht telefonischen) Antrag. Für den Briefwahlantrag geben Sie bitte folgende Daten an:
• Ihren Familiennamen
• (alle) Vornamen
• Ihr Geburtsdatum
• Ihre Anschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand der
• Briefwahlunterlagen
• Unterschrift

Wenn Sie die Unterlagen online beantragen möchten, finden Sie hier den entsprechenden Antrag. Auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 19.05.2024 zugestellt sein muss, finden Sie auch einen QR-Code, der Sie direkt auf die Antragsseite leitet.

Natürlich können Sie die Unterlagen auch persönlich zu den Öffnungszeiten beantragen:
Montag : 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag : 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch : geschlossen
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminabsprache.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.

Deutsche Staatsangehörige mit  Wohnsitz im Ausland haben die Möglichkeit, den Eintrag ins Wählerverzeichnis und somit die Übersendung der Wahlunterlagen zu beantragen.
Diese Beantragung können Sie hier vornehmen.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

Weitere Informationen – auch in ihrer Landessprache erhalten Sie hier.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Bad Salzdetfurth zur Verfügung.