Bebauungsplan Nr. 58 "Heidkamp", 1. Änderung, OT Wehrstedt
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung eines bestehenden Bebauungsplanes für Wohnbauzwecke im Ortsteil Wehrstedt. Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 58 "Heidkamp" wurde im Jahr 1999 rechtskräftig, allerdings seither nicht umgesetzt. Durch die angestrebte 1. Änderung soll eine Anpassung an heutige Bedürfnisse an Wohnbauflächen erfolgen. Insbesondere werden die Verkehrsführung, Festsetzungen zu Dachfarben und Dachneigungen, Stellung von Gebäuden, Einfriedungen, öffentlichen Grünflächen und der Größe des Regenrückhaltebeckens geändert.
Planungsstand
- Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 23.09.2025
- In der Zeit vom 19.12.2025 bis zum 19.01.2026 wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ab dem 16.12.2025 und läuft bis zum 19.01.2026