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Kindertagesstätten

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung haben Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz, der möglichst ortsnah zu erfüllen ist. Ergänzt wird dieser bereits seit 1996 bestehende Rechtsanspruch seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 durch den Anspruch auf frühkindliche Förderung auch für unter 3-jährige Kinder. In Bad Salzdetfurth stehen sowohl Kindergarten- als auch Krippenplätze für die Betreuung zur Verfügung.

Im Sinne des Mottos: „Kurze Wege für kurze Beine“ verteilen sich die einzelnen Einrichtungen über die Ortsteile Bad Salzdetfurth, Bodenburg, Breinum, Groß Düngen, Heinde und Lechstedt. Es werden sowohl Halbtags- als auch Ganztagsplätze angeboten.

Die Kindertagesstätten befinden sich nicht in kommunaler Trägerschaft, sondern stehen unter der Trägerschaft der ortsansässigen Kirchen bzw. der Arbeiterwohlfahrt. Die Stadt Bad Salzdetfurth steht jedoch in enger Zusammenarbeit mit den Tagesstätten.

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 wurde die allgemeine Beitragsfreiheit im Kindergarten für eine tägliche Betreuungszeit bis zu 8 Stunden eingeführt. Eltern bzw. Sorgebrechtigte haben mithin für die Kindergartenbetreuung nur noch dann einen kleinen eigenen Beitrag zu leisten, wenn die Betreuungszeit täglich 8 Stunden übersteigt.

Für die Krippenbetreuung sind im Benehmen mit den Einrichtungs-trägern einheitliche Elternbeiträge im Stadtgebiet festgesetzt. Diese betragen für die Vormittagsbetreuung 190 Euro und für die Ganztags-betreuung 320 Euro.

Für Eltern oder Sorgeberechtigte, die den Elternbeitrag aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Stadt Bad Salzdetfurth (sog. wirtschaftliche Jugendhilfe) zu stellen. Die Sachbearbeitung hierzu übernimmt das Familien- und Kinderservicebüro.