Bebauungsplan Nr. 43 "Borbach", 1. Änderung, OT Bodenburg
Ziel und Zweck
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Bad Salzdetfurth“ hat die Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift zum Ziel. Die Bestimmungen zu Dachform und Dachneigung sollen künftig nicht mehr für Wintergärten, Terassenüberdachungen, Carports und untergeordnete Gebäudeteile gelten.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 17.06.2010
- In der Zeit vom 03.08.2010 bis zum 03.09.2010 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- In der Zeit vom 20.09.2010 bis zum 04.10.2010 wird eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 11.11.2010 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 11.11.2010 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 15.12.2010 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.