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Schiedsamt

Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau sind ehrenamtlich tätig. Ihre Aufgaben liegen im Bereich der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen oder zivilrechtlichen Streitigkeiten. Das bedeutet, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Nachbarschaftsstreit
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.  Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell und meist auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit möglich und spart dadurch Zeit und Nerven.

Da die Schiedspersonen ehrenamtlich tätig sind, haben die rechtsuchenden Bürger lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,00 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.