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Bildung & Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Mit diesen Leistungen kann es Kindern ermöglicht werden, Angebote in Schule und Freizeit zu nutzen, wenn sich die Sorgeberechtigten die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Welche Angebote werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen Kinder bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  •  eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  •  mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  •  der persönliche Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),
  •  die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  •  Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  •  die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  •  die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder eines Haushalts können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn eine der folgenden staatlichen Leistungen bezogen wird:

  • Kinderzuschlag,
  • Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV / Bürgergeld" bezeichnet),
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen: Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wo ist der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket zu stellen?

Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Art von Leistungen bereits bezogen werden:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II stellen den Antrag beim Jobcenter
  • In allen anderen Fällen ist der Antrag beim Landkreis Hildesheim zu stellen