Veränderung bei der Grundsteuer in 2024
Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 12. Dezember 2023 erhöhen sich in diesem Jahr die Hebesätze für die Grundsteuern A und B.
Für das Jahr 2024 wird die Grundsteuer zunächst öffentlich bekanntgemacht, u. a. auf der Homepage der Stadt Bad Salzdetfurth. Die neuen Hebesätze betragen 500 statt 470 (Grundsteuer A) und 540 statt 470 (Grundsteuer B).
Die erhöhten Festsetzungen der Grundsteuer können jedoch erst per Bescheid erfolgen, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 in Kraft getreten ist. Weil damit erst nach dem ersten Fälligkeitstermin der Grundsteuer am 15.02.2024 zu rechnen ist, werden die Grundsteuern zu diesem Termin zunächst unverändert erhoben. Im Frühjahr 2024 werden dann alle Steuerpflichtigen ihre Abgaben-Änderungsbescheide für 2024 erhalten.
Bürgermeister Björn Gryschka bittet die Steuerpflichtigen für dieses Verfahren um Verständnis, das aus Gründen der Rechtssicherheit gewählt wurde: „Wenn Sie der Stadtverwaltung einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.“
In Vorbereitung auf die bundesweite Grundsteuerreform 2025 wird die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger im Laufe des Jahres weiter informieren.