Winterdienst - Beseitigung von Eis und Schnee
Auch wenn durch Zeichen des Klimawandels die Winter in Bad Salzdetfurth milder zu werden scheinen, bleibt der Winterdienst Aufgabe aller Grundstückseigentümer.
Der Winterdienst umfasst die Beseitigung von Schnee und das Abstreuen von Eis auf den Geh- und Radwegen auf einer Breite von 1,50 m. Das bedeutet innerhalb der geschlossenen Ortslage für die Grundstückseigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke, den Winterdienst für die Geh- und Radwege zu übernehmen und Schnee und Eis in den Gossen zu beseitigen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist an jeder Straßenseite ein Streifen von 1,00 m freizuhalten, in verkehrsberuhigten Bereichen ein Streifen von 1,50 m.
Das Schneeräumen und Abstreuen ist bei Bedarf zu wiederholen. Werktags sind Geh- und Radwege in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr, sonn- und feiertags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten.
Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine Chemikalien verwendet werden.
Streusalz darf nur an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten angewandt werden, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann.
Die ausführlichen Bestimmungen sind der Satzung der Stadt Bad Salzdetfurth über die Reinigung öffentlicher Straßen sowie der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzdetfurth zu entnehmen. Diese finden Sie hier.
Die Verwaltung weist darauf hin: "Bitte nehmen Sie die Verpflichtung zum Winterdienst ernst, da eine Nichtbeachtung nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern im Schadenfall auch eine
privatrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers zur Folge hat."