Bebauungsplan Nr. 47 "Entlastungsstraße", Teilplanaufhebung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Aufhebung einer nicht benötigten Verkehrsgrünfläche.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 10.07.2014
- In der Zeit vom 28.07.2014 bis zum 28.08.2014 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 28.07.2014 bis zum 28.08.2014
- Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 17.06.2010 berücksichtigt
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 04.12.2014 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Öffentliche Auslegung vom 12.01.2014 – 12.02.2015
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 19.03.2015 abgewogen
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 19.03.2015 den Satzungsbeschluss gefasst
- Der Bebauungsplan wurde am 26.08.2015 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt
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29.07.2014