Bebauungsplan Nr. 51 "Kali & Salz", 4. Änderung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kali & Salz“ setzt Gebäudehöhen innerhalb der Gewerbe- bzw. Industriegebiete neu fest. Hierbei wird sowohl dem Bestand als auch der künftigen Entwicklung dieses Gebietes Rechnung getragen.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat am 27.09.2007
- Beschluss über die öffentliche Auslegung durch den Stadtrat am 26.03.2009
- In der Zeit vom 14.04.2009 bis zum 14.04.2009 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 18.06.2009 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 18.06.2009 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 01.07.2009 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.