Bebauungsplan Nr. 51 "Kali & Salz", 9. Änderung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die festgesetzte Traufhöhe der Gebäude an die tatsächliche Bebauung des Bestandes anzupassen. Des Weiteren hatte die Änderung eine Anpassung eines Baufensters im Bereich der Süllbergstraße sowie der Dachfarbenfestsetzung im Änderungsbereich zum Ziel.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss durch den VA am 26.03.2020 durch Eilbeschluss gemäß § 89 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
- In der Zeit vom 25.05.2020 bis zum 25.06.2020 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 01.10.2020 abgewogen
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 01.10.2020 den Satzungsbeschluss gefasst
- Der Bebauungsplan wurde am 07.10.2020 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt