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Von den Ausschussmitgliedern wird darüber diskutiert, ob auch Chöre die Förderung erhalten sollen und ob die Gewährung des Grundbetrages sachgerecht ist. Die meisten Aussschussmitglieder sprechen sich gegen eine Förderung der Chöre aus, da ihrer Ansicht nach der Aufwand für die stimmliche Ausbildung nicht mit dem Aufwand für eine Instrumentalausbildung vergleichbar ist. Für die Vereine mit Insrumentalausbildung wird der Grundbetrag -wie von der Verwaltung vorgeschlagen- beibehalten, da oft eine „Grundausstattung“ unabhängig von der Anzahl der Schüler*innen benötigt wird.

Zudem sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass die Förderung lediglich den Vereinen zu Gute kommen soll, die Unterricht anbieten, der dem Niveau an einer Musikschule vergleichbar ist. Hierfür soll der Nachweis eines Ausbildungsvertrages durch einen qualifizierten Musikpädagogen erbracht werden.

Der Beschlussvorschlag wird enstprechend der Vorgaben der Ausschussmitglieder ergänzt.


 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadt Bad Salzdetfurth fördert die musiktreibenden Vereine und Einrichtungen mit Jugendarbeit wie folgt:

- Im Haushaltsjahr 2023 werden 1.500 € an die anspruchsberechtigten Vereine und Einrichtungen ausgezahlt, ab dem Haushaltsjahr 2024 sollen 3.000 € zur Verfügung gestellt werden.

- Anspruchsberechtigt sind Vereine, die Kinder und Jugendliche an Musikinstrumenten durch qualifizierte Musikpädagogen ausbilden.

- Die anspruchsberechtigten Vereine und Einrichtungen erhalten einen Grundbetrag von 100 €/a.

- Die restlichen Mittel werden nach der Anzahl der unterrichteten Kinder und Jugendlichen aufgeteilt. Der Anspruch ist unabhängig vom Wohnsitz des/der Unterrichteten.

 

- Die Vereine und Einrichtungen melden die Unterrichteten namentlich jeweils bis zum 01.07. des Jahres der Verwaltung und legen als Nachweis den entsprechenden Ausbildungsvertrag vor.
 

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Abstimmungsergebnis:
 

Einstimmig