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Erläuterungen:

In der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemeinbildende Schulen des Primarbereiches in der Trägerschaft der Stadt Bad Salzdetfurth, zuletzt geändert am 14.06.2018, sind die Schulbezirke für die 4 Grundschulen im Stadtgebiet festgelegt worden. Die Grenzen der Schulbezirke übernehmen die Grenzen der jeweiligen Ortsteile (also Gemarkungsgrenzen). Dies führt in den Ortschaften Wesseln und Detfurth im Bereich der Adolf-Menzel-Straße, Albrecht-Dürer-Straße, Ludwig-Richter-Straße sowie Teilen der Straße Auf der Vienig dazu, dass diese Straßen jeweils teilweise zu unterschiedlichen Schulbezirken gehören. Auf den beigefügten Lageplan mit markiertem Verlauf der Schulbezirksgrenze wird verwiesen.

 

Aktuell liegt ein Elternantrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung für diesen Bereich vor. Es wird beantragt, die genannten Straßen zukünftig einem Schulbezirk zuzuordnen. Somit sollen unnötige Trennungen von Kindesbeziehungen innerhalb einer Straße vermieden werden.

 

Der Antrag wurde mit den betroffenen Grundschulen sowie dem Träger der Schülerbeförderung erörtert. Es wird vorgeschlagen, diese Straßenzüge komplett dem Schulbezirk der Grundschule Groß Düngen zuzuordnen. Die Grundschulen begrüßen diese Zuordnung, auch vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit regelmäßig etwa ein Antrag pro Jahr auf Ausnahmegenehmigung gestellt wurde und diese Anträge damit obsolet würden.
Der Träger der Schülerbeförderung hat keine Bedenken geäußert.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung gemäß beigefügtem Entwurf zu ändern. Die Änderungen sind im Satzungsentwurf rot kenntlich gemacht. 

 

Für das kommende Schuljahr ist ein Kind betroffen, das statt der Grundschule Lammetal in Bad Salzdetfurth nunmehr die Joseph-Müller-Schule in Groß Düngen besuchen müsste. Dies entspricht dem Elternwunsch.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemeinbildende Schulen des Primarbereiches in der Trägerschaft der Stadt Bad Salzdetfurth wird beschlossen, wie sie der Vorlage 2022/078/VV als Anlage beigefügt ist.

 

 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Durch eine entsprechende Schulpolitik soll das Ziel erreicht werden, die Stadt als familienfreundliche Stadt zu etablieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der Satzungsänderung nicht.

 

 

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Anlage/n:

Lageplan Verlauf der Schulbezirksgrenze

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken