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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Erläuterungen:


Mitte Juni wurde in der Verkehrskommission das Thema „Verkehrsführung in den Straßen „Im Kampe“ (Wesseln) und „Sonnenberg“ (Klein Düngen) behandelt. Die Straße „Sonnenberg“ in Klein Düngen ist ein verkehrsberuhigter Bereich, die Straße „Im Kampe“ sowie der Verbindungsweg dazwischen hingegen eine Tempo-30-Zone.

 

Der Ortsrat Wesseln hatte die Verkehrskommission in seiner Sitzung am 13.07.2021 um Prüfung einer effektiven Durchfahrtsbeschränkung im Bereich der Straßen „Am Schafberg“ und „Im Kampe“ gebeten. Die Durchfahrt durch zwei Wohngebiete als Ausweichroute für die B 243 müsse durch Maßnahmen unattraktiv gemacht werden.

 

Die Verkehrskommission hat zunächst insbesondere für den Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen „Im Kampe“ und „Sonnenberg“ festgestellt, dass bei der bestehenden Beschilderung Unstimmigkeiten mit der StVO vorliegen. Seitens der Kommission wird folgender Vorschlag unterbreitet: Es werden neue Ortsschilder auf Höhe Im Kampe 13 sowie Sonnenberg 16 installiert. Zusätzlich wird der Verbindungsweg weiterhin der Tempo-30-Zone angehören, zusätzlich mit dem Schild verengte Fahrbahn.

 

Von Seiten der Verwaltung wird nun die Idee eingebracht, einen Poller zu installieren und damit eine Durchfahrt und parallele Nutzung zur B 243 zu verhindern. Dies ist von der Verkehrskommission bereits grundsätzlich als möglich eingestuft worden. Der Poller soll zu Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches Sonnenberg am Ende der Straße „Im Kampe“ aufgestellt werden. Zusätzlich würden Sackgassenschilder in Klein Düngen und Wesseln auf die neue Situation hinweisen. Der Durchgangsverkehr für Fußgänger und Radfahrer ist aber weiterhin möglich.

 

Die Verwaltung bittet die Ortsräte Wesseln und Klein Düngen um kritische Betrachtung einer Sperrung. Diese kann zunächst auch versuchsweise etwa für 6 Monate eingerichtet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung geht es darum, für die Anwohner die durch den Poller zu erwartende deutliche Verkehrslärmreduzierung abzuwägen gegen die im Alltag für einen Teil der Anwohner auftretenden Umwege bei Fahrten mit dem Pkw. Ein Zeitverlust dürfte sich in Grenzen halten, da die B 243 mit Tempo 70, die besagten Straßenzüge aber nur mit Tempo 30 oder Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen.

 

Sollte es positive Voten beider Ortsräte geben, wird die Verwaltung noch Gespräche mit den betroffenen Landwirten sowie dem Landkreis Hildesheim als Träger des Schulbusverkehrs in diesem Straßenzug führen.

 

 

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