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Erläuterungen:

Für das Gebiet der Stadt Bad Salzdetfurth ist ein Schiedsamtsbezirk eingerichtet.

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson, Herr Jürgen Freiburger, endete im Juni 2022. Herr Freiburger hat mitgeteilt, dass er altersbedingt für keine weitere Amtszeit als Schiedsperson zur Verfügung steht. Gern würde er jedoch das Amt des Stellvertreters weiterhin ausüben.

 

Gemäß § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG)  müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie müssen voll geschäftsfähig sein und die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzen und sollen ferner das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 7 des o.a. Gesetzes darf die Berufung zum Schiedsamt ablehnen, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat sowie infolge Krankheit, aus beruflichen Gründen oder aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann oder durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird.

 

Die Besetzung der Stelle der Schiedsperson war in der Vergangenheit schwierig. Die Stelle des Stellvertreters war in der laufenden Amtszeit unbesetzt.

 

Nunmehr hat sich Herr Ralf Gentz aus Groß Düngen auf das Amt der Schiedsperson der Stadt Bad Salzdetfurth beworben. Herr Gentz ist 57 Jahre alt und ist als Logistikplaner in der Automobiltechnikbranche tätig. Herr Gentz erfüllt die o.g. Voraussetzungen nach dem Niedersächsischen Schiedsämtergesetz.

 

Nach § 4 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt und gem. § 5 NSchÄG durch den aufsichtführenden Richter des Amtsgerichts Hildesheim bestätigt.

 

Gemäß § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Ortsräte das Recht auf Anhörung. Vom Recht zur Einrichtung eines eigenen Schiedsamtsbezirks gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 7 für Ortschaften ab einer Einwohnerzahl von mehr als 2.000 wurde kein Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:


Herr Ralf Gentz wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Herr Jürgen Freiburger wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:

Der Aktionsbereich Wohnen wird durch die Schlichtung nachbarschaftlicher Streitigkeiten verbessert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Änderung.

 

 

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Anlage/n: