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Beratungsfolge

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Erläuterungen:

Als Anlage übersende ich den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan 2023. Der Plan ist in vereinfachter Tabellenform dargestellt und enthält nur die Planungsstellen, bei denen Änderungen eingetreten sind. Im Investitionsprogramm sind die Nachtragsänderungen rot markiert.

 

ERGEBNISHAUSHALT

Der Ergebnishaushalt weist einen

Fehlbetrag i.H.v. 1,09 Mio. €

aus. Gegenüber dem Ursprungshaushalt ergibt sich somit eine um 250 T € geringfügige Verbesserung.

Die Veränderungen bei den einzelnen Planungsstellen mit einer kurzen Begründung sind den jeweiligen Anlagen der Teilhaushalte zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisverbesserung im Wesentlichen durch Einmaleffekte bewirkt wird (Zinserträge, höhere Rückstellung Kreisumlage aus Vorjahr mindert Ansatz 2023).

Perspektivisch erlaube ich mir jedoch noch folgende Anmerkungen zur allgemeinen Finanzsituation: Zwar konnte der Gewerbesteueransatz auf Grund der aktuell vorliegenden Messbeträge angehoben werden. Bei den anderen Steuerarten werden jedoch Mindererträge erwartet. Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Steuerschätzungen für die Jahre 2023 bis 2027 ist durch Steuerrechtsänderungen auch in den Folgejahren mit geringeren Erträgen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer als bislang angenommen zu rechnen. Dies bedeutet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand in den nächsten Jahren durch weniger steigende Erträge, aber inflationsbedingt steigende Aufwendungen keine Entspannung zu erwarten ist und sich die Finanzsituation der Stadt Bad Salzdetfurth weiter verschlechtern wird. Ein weiterer Anstieg der Fehlbeträge ist daher zu erwarten.

 

FINANZHAUSHALT

Laufende Verwaltungstätigkeit

Entsprechend der zahlungswirksamen Veränderungen des Ergebnishaushalts steigt auch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um 250 T € und liegt somit bei 120 T €.
 

Investitionstätigkeit
 

 

Bisher

Veränderung

Neue Festsetzung

Einzahlungen

120.000

0

120.000

Auszahlungen

5.170.100

-636.300

4.533.800

Saldo

-5.050.100

636.300

-4.413.800

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit reduzieren sich gegenüber dem Ursprungsplan. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Reduzierung nicht auf Grund von Einsparungen, sondern auf Grund von zeitlichen Verschiebungen einzelner Maßnahmen erfolgt. So ist beispielsweise der Beginn der Erschließung des Neubaugebietes Heidkamp nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten, so dass die Ansätze im nächsten Jahr neu veranschlagt werden. Im Gegenzug schreitet der Ausbau der Grundschule Bodenburg schneller voran als ursprünglich geplant, so dass der Ansatz in diesem Jahr erhöht werden muss. Über diese zeitlichen Verschiebungen hinaus mussten einige neue Maßnahmen in den Nachtrag aufgenommen werden, die das Investitionsvolumen des Haushaltsjahres und auch teilweise der Folgejahre erhöhen.
 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen steigt von 919 T € auf 1,139 Mio. € an, wobei es in den einzelnen Maßnahmen deutliche Verschiebungen gibt. Die Ausführungen zu den Gründen der Veränderungen bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gelten auch hier. 
 

Finanzierungstätigkeit

Durch die Änderungen bei den Auszahlungen für Investitionen verändert sich folglich auch der Kreditbedarf. Der Kreditbedarf verringert sich entsprechend um 636 T € und wird auf 4,41 Mio. € festgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen, deren Ansatz durch diesen Nachtrag in Abgang gebracht wurden, lediglich verschoben sind und somit in den Folgejahren zur Veranschlagung von Auszahlungen und damit zu einem Kreditbedarf führen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Nachtragshaushaltsplan, wie sie der Vorlage 2023/086/VV beigefügt ist, wird beschlossen.
 

 

 

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Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
 

Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Ausführung des Nachtrags.
 

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Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung

Gesamtergebnis- und -finanzhaushalt 1. Nachtrag 2023

FB 1 Ausschuss - TH 01 und 10

FB 2 Ausschuss und Ausschuss für Schule, Kita und Jugend TH 20

TH 30 mit Veränderungen TH 30

Investitionsprogramm mit Nachtragsänderungen