Briefwahl
Die Briefwahl ermöglicht es Ihnen, Ihre Stimme für die Kommunalwahlen am 13. September 2026, beziehungsweise im Falle einer Stichwahl am 27. September 2026, bereits vor dem Wahltag abzugeben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag, zur Stimmabgabe und zu den geltenden Fristen.
Briefwahl beantragen
Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie vom Wahlamt der Stadt Bad Salzdetfurth auf schriftlichen oder mündlichen (nicht telefonischen) Antrag. Die Briefwahl kann auf mehreren Wegen beantragt werden:
Online beantragen
Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Ihre persönlichen Daten sind dort bereits hinterlegt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch hier beantragen.
Schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung kann der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Antrag per E-Mail
Falls Sie Ihre Briefunterlagen per E-Mail beantragen möchten, senden Sie bitte Ihren Antrag an wahl@bad-salzdetfurth.de. Beachten Sie, dass der Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie für die Haupt- und eine etwaige Stichwahl (auch mit jeweils unterschiedlichen Zustelladressen), beziehungsweise ausschließlich für Haupt- oder Stichwahl, Briefwahlunterlagen beantragen möchten.
Persönlich im Wahlbüro
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro abzuholen oder auf Wunsch direkt vor Ort zu wählen.
Abholung der Unterlagen für eine andere Person
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist ausnahmeweise möglich, wenn:
- die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
- die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt schriftlich versichern
Fristen
Briefwahlantrag
Der Briefwahlantrag muss spätestens bis Freitag, den 11. September, 13.00 Uhr, im Falle einer Stichwahl bis Freitag, den 25. September, 13.00 Uhr, gestellt werden.
Einreichung Briefwahlunterlagen
Der Wahlbrief für die Hauptwahl muss spätestens am 13. September 2026 um 18.00 Uhr, im Falle einer Stichwahl am 27. September 2026 um 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, achten Sie bitte auf ausreichende Frankierung und die deutlich längeren Postlaufzeiten.