Informationen zu Wahlvorschlägen
Für die Kommunalwahlen 2026 können Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen ihre Wahlvorschläge bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr einreichen. Die dafür notwendigen Formulare können beim Wahlamt angefordert werden, stehen aber auch weiter unten unter „Dokumente“ zum Abruf bereit. Vordrucke für Unterstützungsunterschriften werden ausschließlich vom Wahlamt ausgehändigt. Um die Aufstellung und Einreichung zu erleichtern, stellt die Landeswahlleitung Niedersachsen eine ausführliche Handreichung zur Verfügung, die hier abgerufen werden kann.
Aufgrund eines derzeit noch laufenden Änderungsverfahrens zum Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz kann sich die Frist zur Einreichung der Direktwahlunterlagen jedoch gegebenenfalls noch verkürzen.
Grundsätzlich muss die Einreichung schriftlich im Original erfolgen. Erstmals besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Wahlvorschlag zusätzlich online über die Parteienkomponente bei der Stadt Bad Salzdetfurth einzureichen. Eine Anleitung für die Nutzung der Parteienkomponente kann ebenfalls beim Wahlamt angefordert werden.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden von der Wahlleitung auf etwaige Mängel geprüft. Fehlerhafte oder unvollständige Vorschläge können abgelehnt werden, daher ist es empfehlenswert, die Unterlagen frühzeitig einzureichen, um gegebenenfalls Korrekturen noch rechtzeitig vornehmen zu können. Änderungen oder Rücknahmen eines Wahlvorschlags sind nur innerhalb der Einreichungsfrist möglich.
Hinweise des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zu Transparenz und Targeting politischer Werbung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat auf seiner Internetseite zur Unterstützung der politischen Parteien und Vereinigungen die Leitlinie der EU-Kommission zur TTPW-VO vom 8. Oktober 2025 veröffentlicht. Die Leitlinie ist über die Internetseite des BMDS abrufbar.